Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir bemühen uns, diesen Webauftritt oder mobile Anwendung barrierefrei zu machen. Die Erklärung zur Barrierefreiheit wird im Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für den unter www.springflut-bremerhaven.de veröffentlichten Webauftritt der Städtischen Wohnungsgesellschaft Bremerhaven mbH.
Wie barrierefrei ist das Angebot?
Dieses Angebot ist im Wesentlichen barrierefrei. Es werden die Anforderungen der BITV 2.0 im Wesentlichen erfüllt.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 01.02.2025 durchgeführten Selbstbewertung.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Unverhältnismäßige Belastung
Teilbereiche, die nicht barrierefrei gestaltet sind, da es eine unverhältnismäßige Belastung wäre (BremBGG § 13 (5)):
- Teilbereich:
- Es fehlt die Übersetzung der wesentlichen Inhalte sowie der Bedienung und Navigation des Webauftritts in Gebärdensprache und Leichte Sprache.
- Die Springflut ist eine zusätzliche Kampagne der Städtischen Wohnungsgesellschaft gegen gewerblichen Leerstand. Diese Webseite dient lediglich als Ladingpage. Selbstverständlich ist in unserer Hauptarbeit ein barrierefreier Zugang unerlässlich, der auf www.staewog.de auch so praktiziert wird. Für diese Landingpage selbst liegt jedoch eine unverhältnismäßige Belastung vor.
- Die barrierefreie Alternative liegt im direkten Kontakt mit unserer Kampagnen-Kommunikatorin Anne Claire Bunte vor, die auf jeder der Unterseiten dieser Website abrufbar ist. Diese Kontaktmöglichkeit ist telefonisch, digital, analog oder per direktem Besuch gegeben.
Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?
Diese Erklärung wurde am 26.02.2025 erstellt bzw. überarbeitet.
Möchten Sie Barrieren melden? (Feedback-Möglichkeit)
Wir möchten unser Angebot gerne weiter verbessern. Teilen Sie uns Ihre Probleme und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit gerne mit:
Kontakt zur Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik
Falls Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, können Sie sich an die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik wenden. Diese bietet auch weitere Informationen zur Durchsetzung.